Versicherungsrecht bei grober Fahrlässigkeit
Laut BGH Urteil vom 22. Juni 2011 (Az. IV ZR 225/101) wurde festgelegt, dass ein Vollrausch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. In der Rechtsprechung wurde bereits lange Zeit darüber diskutiert, ob bei einer groben Fahrlässigkeit eine Quotelung auf Null möglich ist. Es sieht so aus, als ob der Bundesgerichtshof, der bei der Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen angerufen wird, diese Diskussion jetzt beendet hat. Ein Versicherungsnehmer mit einem Alkoholgehalt von 2,7 Promille war mit seinem Fahrzeug gegen einen Laternenpfahl gefahren, was zunächst durch ein Strafverfahren zu einer Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches führte. In dem Zivilverfahren wollte der Versicherungsnehmer seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, um den Schaden, der an seinem Fahrzeug entstanden war, zu ersetzen.
Wegen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Falles kam zunächst das Leistungskürzungsrecht der Versicherung in Betracht. Entscheidend war dann jedoch, ob der Versicherungsnehmer den schuldunfähigen Trunkenheitszustand grob fahrlässig herbeiführte, also ob er zu einem Zeitpunkt, in dem er noch schuldfähig war, erkannte, dass er möglicherweise im Vollrausch einen Versicherungsfall verursachen könnte, und ob er entsprechende Maßnahmen dagegen unternahm. Diese Entscheidung oblag nicht dem BGH, da eine endgültige Beweisaufnahme noch nicht durchgeführt wurde. Der BGH nutzte jedoch die Gelegenheit zur Entscheidung dieses Rechtsstreits, ob bei grober Fahrlässigkeit eine Kürzung auf Null möglich ist. Er entschied sich für eine solche Leistungskürzung in Ausnahmefällen wie diesem: Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist also eine Leistungskürzung auf Null möglich. Bei solchen Fällen spielt es keine Rolle, ob die damit betreute Kanzlei für Versicherungsrecht Schwerin, Hamburg oder eine andere Stadt als Stammsitz hat. Der Anwalt oder die Kanzlei braucht nicht in dem Ort des Gerichts ansässig zu sein. Wichtig ist allein eine optimale juristische Beratung und Unterstützung.
Anmeldung
Was auch immer erfunden wird, der Erfinder möchte, dass er ein Exklusivrecht auf seine Erfindung besitzt und kann diese daher zum Patent anmelden. Ob innovatives Schraubenset, Computer oder Sicherheitsnadel. Erfindungen haben einen hohen praktischen Gebrauchswert. Eine nationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung ist mit einigen Kosten verbunden und daher sollten im Vorfeld einige juristische Fragen abgeklärt werden, damit das Patent auch tatsächlich dem Erfinder uneingeschränkt zugute kommt. Die Fragen nach dem besten Schutz für eine Erfindung ist relevant, möglicherweise stellt sich aber auch die Frage, ob durch eine eigene Erfindung und deren Vermarktung eventuell bereits bestehende Patent oder Gebrauchsmuster berührt werden.
Alles rund um Patentanmeldung und Patentschutz kann am besten in einer juristischen Recherche und Beratung geklärt werden. Denn wenn Patentverletzungsstreitigkeiten auftreten, kann dies unter Umständen sehr kostenintensiv und langwierig werden. Auch die Prüfung einer eigenen Idee auf deren Marktchancen kann durch Juristen abgeklärt werden, um mögliche Doppelentwicklungen oder eine teure Umsetzung eines nicht marktfähigen Produktes zu vermeiden. Auch der Versuch, das Patent eines Mitbewerbers zu umgehen, kann juristisch abgeklärt und abgesichert werden. Die juristischen Leistungen umfassen u.a. die Prozessführung und die Verteidigung in Patent- und Gebrauchsmusterstreitigkeiten, dazu die Erarbeitung und Umsetzung effektiver Patentrechtsstrategien, die Maßnahmen zum Schutz gegen Produktpiraterie und de Betreuung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen. Diese Hilfen zur erfolgreichen Patentanmeldungen können manch juristisch unerfahrenem Erfinder eine große Sicherheit vermitteln. Auch die Löschung und der Angriff von Patenten oder die Unterstützung beim Erwerb oder der Veräußerung von Patenten gehört zum Leistungsspektrum. Doch zum Glück für jeden ehrgeizigen Erfinder gibt es sie noch, die Patentanmeldungen, auch wenn vor der Anmeldung manchmal erst der bürokratische Dschungel durchkämmt werden muss.