Recht

Infos zur Überschuldung einer GmbH

Die Überschuldung einer GmbH muss nicht einem persönlichen Karriereaus gleichkommen

Überschuldung, Insolvenz, Karriereknick. Auf diese drei Begriffe lässt sich der berufliche Werdegang vieler ehemaliger Geschäftsführer nach der Beantragung der Insolvenz reduzieren. Da die Überschuldung in der Regel mit Geschäftspartnern und Lieferanten verbunden ist, welche im Rahmen der Insolvenz teilweise oder ganz leer ausgegangen sind, kann dies den Ruf innerhalb einer Branche schnell dauerhaft schädigen. Da dem Geschäftsführer hierfür so gut wie immer die alleinige Verantwortung unterstellt wird, ist der über Jahre aufgebaute gute Ruf innerhalb weniger Tage oder Wochen ruiniert. Machen in dieser Situation noch Schlagzeilen über eine Insolvenzverschleppung die Runde ist es nur noch sehr schwer in der gleichen Branche erneut Fuß zu fassen.

Mit dem Verkauf ist es einfach der Beantragung der Insolvenz zuvorzukommen

Die Insolvenz ist zwar der gesetzlich vorgezeichnete Weg im Fall einer festgestellten Überschuldung, aber bei weitem nicht die einzige Alternative. Da die GmbH selbst mit Schulden noch immer einen Wert darstellt, stellt auch der Verkauf eine weitere Option dar. Von Interesse sind diese Unternehmen bevorzugt für die Ankäufer verschuldeter GmbHs. Auf deren Angebote zu stoßen ist dank des Internets so einfach wie noch nie. Hierbei lohnt es sich vor einer Kontaktaufnahme zuerst die Webseiten zu vergleichen. Im direkten Vergleich zeichnet sich schnell ab, welcher der Anbieter einen seriösen Eindruck bei den Geschäftsführern hinterlässt. Ein wichtiges Indiz sind Fotos der Käufer auf der Webseite, wodurch die Anonymität des Internets durchbrochen wird und es viel einfacher fällt schwarze Schafe zu erkennen.

Je eher sich die Geschäftsführer zum Handeln entschließen, umso mehr Zeit steht für die Vertragsverhandlungen zur Verfügung

Selbst für erfahrene Käufer, die jährlich mehreren Geschäftsführern mit einem Kauf einer verschuldeten GmbH aus der Klemme helfen, ist es nicht möglich den Kauf innerhalb eines Tages abzuschließen. Da die Prüfung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann, um sicherzustellen, dass weder eine Insolvenzverschleppung vorliegt, noch andere Anzeichen für Straftaten vorhanden sind, ist Zeit ein wichtiger Faktor. Es ist daher förderlich schon bei einer sich ankündigenden Überschuldung den Kontakt zu Käufern zu suchen und mit diesen Beratungsgespräche zu führen. Beginnt die 21 tägige Frist zur Beantragung der Insolvenz, ist bereits die beste Basis gelegt, um mit den Vertragsverhandlungen schnell voranzuschreiten. Besiegelt wird der Verkauf mit einer Beglaubigung eines Notars. Nach diesem Termin ist der Kauf rechtskräftig und der alte Geschäftsführer hat von jetzt an den Kopf frei für neue Projekte und den Start in das nächste Kapitel des Berufslebens. Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie unter: http://gmbh-probleme-berlin.de/