Sport

Existiert eine Helmpflicht für E-Bikes & Pedelecs?

E-Bikes und Pedelecs dürfen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit erfreuen. Die Fahrer profitieren von einer einfachen Handhabung, da man sich nicht ausschließlich auf die eigene Muskelkraft verlässt, sondern gleichzeitig den Motor zur Unterstützung nutzt. Egal ob das Terrain uneben ist, lange Strecken bewältigt werden müssen oder der Fahrer zu den Sportmuffeln zählt – mit einem E-Bike ist das alles kein Thema.

Der Fahrradhelm – ein beliebtes Thema nicht nur bei Pedelecs und E-Bikes

Viele Erwachsene sind wenig begeistert, wenn das Thema Fahrradhelm zur Sprache kommt. Sie denken dabei an Kinder, die mit bunten Helmen bestückt vor anderen Verkehrsteilnehmern geschützt werden sollen. Dabei bringen Fahrradhelme nicht nur Kindern den gewünschten Schutz. Auch Erwachsene profitieren davon. Bei einem Sturz mit dem Fahrrad ist es vor allen Dingen der Kopf, der einer besonderen Gefahr ausgesetzt wird. Ein Fahrradhelm ist daher immer empfehlenswert. Auch bei einem Pedelec oder einem E-Bike. Und auch dann, wenn der Fahrer ein Erwachsener ist, der sich mit einem Helm als Schutz eigentlich nicht identifizieren kann und möchte.

Unterschiedliche Regelungen

Schaut man in die Gesetzbücher, dann lassen sich keine festen Regelungen für Padelecs und E-Bikes beim Helm finden. Denn es gibt Unterschiede, die berücksichtigt werden müssen. Das Pedelec an sich gilt rein rechtlich betrachtet als Fahrrad. Und für Radfahrer besteht aktuell noch keine Helmpflicht in Deutschland. Das ist die gute Nachricht für alle Helmmuffel. Unterschieden werden muss trotz allem zwischen einem E-Bike und Pedelec bezüglich der Geschwindigkeiten. Fährt ein E-Bike schneller als 20 Stundenkilometer und ist das Pedelec in seiner Unterstützung schneller als 25 Stundenkilometer, dann ist das Tragen eines Helmes gesetzlich vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist nicht, welche Art von Helm getragen werden soll. Ein klassischer Fahrradhelm ist ausreichend. Um eine klare Unterscheidung zwischen einem klassischen Pedelec und E-Bike und einem Pedelec und E-Bike mit Helmpflicht ermöglichen zu können, muss lediglich auf die Zulassungspflicht geschaut werden. Muss das Pedelec oder E-Bike bei der Zulassungsstelle angemeldet werden, dann besteht Helmpflicht. Ob es sich um einen Fahrradhelm, um einen Motorradhelm oder um einen speziellen E-Bike-Helm handelt, ist dabei nicht ausschlaggebend.

E-Bike Helme – wirklich sinnvoll?

Spezielle Helme für E-Bikes oder Pedelecs sind so ausgelegt, dass sie einen besonderen Schutz bieten. Da die Geschwindigkeiten gegenüber einem normalen Fahrrad in der Regel höher sind, es ist wichtig, dass der Helm auch besser sitzt und dadurch auch einen noch höheren Schutz bietet. Es gibt beispielsweise Helme für E-Bikes, die noch mal ein kleines Visier haben, um die Augen vor Umwelteinflüssen zu schützen. Ob das benötigt wird oder ob eine Fahrradbrille als Schutz zum Einsatz kommt, muss jeder selbst für sich entscheiden. Es ist durchaus möglich, mit einem normalen Fahrradhelm zu fahren, sodass es ist nicht zwingend notwendig ist, in einen teuren Spezialhelm zu investieren. Hier lohnt es, verschiedene Optionen vor dem Kauf zu vergleichen.